Wie darf ich Ravensburger Buchinhalte nutzen?

Rund um den Abdruck und die Nutzung unserer Buchinhalte kommen immer wieder Fragen auf. Die Antworten auf besonders häufige finden Sie hier auf dieser Seite.

Unter Zuhause mit Ravensburger haben wir einiges zur Unterstützung in der derzeitigen Situation zusammengestellt. Über Social Media Kanäle von Ravensburger können Sie sich informieren, wann von Ravensburger organisierte Lesungen stattfinden. Gerne dürfen Sie diese Information weitergeben/nutzen.

Sie dürfen unsere im Internet veröffentlichten Inhalte (z.B. Look inside the book, Bastelanleitungen etc.) gerne verlinken. Aus urheberrechtlichen Gründen dürfen Sie diese Inhalte jedoch nicht neu auf anderen Seiten hochladen.

Alles, was im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes für den Unterricht geregelt ist, dürfen Sie natürlich (ohne unsere zusätzliche Erlaubnis einzuholen) machen. Informationen dazu finden Sie z.B. beim Bundesministerium für Bildung und Forschung und in dieser Broschüre des BiSS-Trägerkonsortiums. Rückfragen zu den Inhalten dieser Links richten Sie bitte direkt an die Verantwortlichen. Leider können wir Ihnen darüber hinaus keine individuellen kostenlosen Genehmigungen zur Nutzung unserer Buchinhalte im Schulunterricht erteilen.

Das Zitatrecht ist in § 51 UrhG geregelt. Sofern es sich um ein solches Zitat handelt, ist keine zusätzliche Zustimmung des Verlags erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Rechtsberatung durchführen können, ob Ihre Nutzung dem Zitatrecht entspricht. Suchen Sie im Zweifel bitte einen Rechtsberater auf, der Sie diesbezüglich unterstützen kann. Über das Zitatrecht hinausgehende Abdruck-/Nutzungsanfragen können wie unten beschrieben gestellt werden.

Wir erteilen keine individuellen, kostenlosen Genehmigungen zur Nutzung von Logos oder Marken.

Im Sinne eines Buchtipps/Lesetipps, dürfen gerne maximal 10% der Innenseiten unserer lieferbaren Bücher vorgelesen bzw. gezeigt werden. Das beinhaltet sowohl Texte als auch Bilder. In diesem Zusammenhang darf das Buchcover gezeigt werden. Die Urheber und der Ravensburger Verlag müssen dabei genannt werden. Dies ist auch im Rahmen von digitalen Liveformaten erlaubt (z. B. auf Social Media), vorausgesetzt dieser Livestream wird nicht aufgezeichnet und/oder öffentlich abrufbar gemacht.

Die Buchcover unserer lieferbaren Bücher dürfen unverändert und nicht größer als das Originalbuch mit Nennung der Copyright-Angaben kostenlos als Produktabbildung gezeigt werden. Die Buchcover der lieferbaren Bücher stehen auf der Ravensburger Website auf der jeweiligen Produktseite als Download zur Verfügung. Darüber hinaus erteilen wir keine individuellen, kostenlosen Genehmigungen zur Nutzung von Buchcovern.

Die unter den Abschnitten „Buch- und Lesetipps“ sowie „Buchcover“ beschriebenen Regelungen gelten für Bibliotheken auch bezüglich nicht mehr lieferbarer Titel.

Sie haben die Rechte an einem Werk bereits anderweitig erworben und möchten lediglich die Druckdaten von uns erwerben, wenden Sie sich bitte direkt an Nadine Alapa’i (nadine.alapai@ravensburger.de). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Sie uns gegenüber Ihren Rechteerwerb glaubhaft machen.

Die Ravensburger Verlag GmbH gestattet keine individuelle Herstellung von Bilderbuchkino-Vorlagen.

Von ausgewählten Bilderbüchern bieten wir Bilderbuchkino-Vorlagen zum kostenlosen Download für die Nutzung im Rahmen Ihrer nicht-kommerziellen Veranstaltung (z.B. im Kindergarten oder in einer Bibliothek) an.

Grundsätzlich sind damit nur Präsenzveranstaltungen gemeint. Während der Dauer der Corona-Pandemie erlauben wir darüber hinaus nicht-kommerzielle Veranstaltungen in Form eines digitalen Livestreams. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmerkreis abgegrenzt ist und der Livestream nicht aufgezeichnet wird.

Sie dürfen das jeweilige Cover für die Ankündigung Ihrer Bilderbuchkino-Veranstaltung verwenden. Sie sind dazu verpflichtet, bei Ihren Veranstaltungen darauf hinzuweisen, dass das Mitfilmen der Veranstaltungen untersagt ist.

Eine vollständige oder teilweise anderweitige Nutzung, sowie die Vervielfältigung, die Überspielung, die kommerzielle Vorführung und Vermietung sind nicht zulässig.

Öffentliches Vorlesen kompletter Bücher ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt für die unter Ravensburger Bilderbuchkino veröffentlichten Bilderbücher.

Diese Bücher können Sie auf Ihrer nicht kommerziellen Veranstaltung komplett vorlesen (z.B. im Kindergarten oder einer Bibliothek).
Grundsätzlich sind damit nur Präsenzveranstaltungen gemeint. Während der Dauer der Corona-Pandemie erlauben wir darüber hinaus nicht-kommerzielle Veranstaltungen in Form eines digitalen Livestreams. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmerkreis abgegrenzt ist und der Livestream nicht aufgezeichnet wird.

Sie dürfen das jeweilige Cover für die Ankündigung Ihrer Lesung verwenden. Sie sind dazu verpflichtet, bei Ihren Veranstaltungen darauf hinzuweisen, dass das Mitfilmen der Veranstaltungen untersagt ist.

Darüber hinaus erteilen wir keine individuellen kostenlosen Vorlesungs-Genehmigungen unserer kompletten Bücher.

Die Ravensburger Verlag GmbH gestattet keine individuelle Herstellung von Kamishibai Kartensets.
Beim Don Bosco Verlag gibt es von ausgewählten Ravensburger Büchern Kamishibai-Vorlagen. Bitte richten Sie Ihre Anfragen zur Nutzung dieser Kamishibai Kartensets ausschließlich an den Don Bosco Verlag.

Anfragen bezüglich Theaterrechten richten Sie bitte direkt an Maike Heinemann (maike.heinemann@ravensburger.de).

Für Anfragen von deutschen Hörbuchverlagen ist Maike Heinemann (maike.heinemann@ravensburger.de) zuständig. Darüber hinaus erteilen wir keine individuellen Vertonungs-Genehmigungen unserer Bücher.

Anfragen zu Autorenfotos richten Sie bitte an unsere Presseabteilung.

Richten Sie Ihre entsprechende Anfrage bitte an unsere Presseabteilung.

Wenn Sie ein Ravensburger Produkt als Requisite in Ihrer Film- oder Fernsehproduktion verwenden wollen, richten Sie Ihre entsprechende Anfrage bitte an unsere Presseabteilung.


Ihre Frage war nicht dabei?

Sämtliche Veröffentlichungen der Ravensburger Verlag GmbH sind urheberrechtlich geschützt. Textauszüge oder Illustrationen aus den Ravensburger Büchern dürfen nur mit einer schriftlichen Genehmigung abgedruckt oder genutzt werden. Nicht immer sind die entsprechenden Rechte bei uns im Verlag. Im Impressum und/oder Quellenverzeichnis der Bücher finden Sie Hinweise dazu.

Die Honorare für die Genehmigung orientieren sich für Textnutzungen an den Richtlinien der VG Wort und für Illustrationsnutzungen an den Richtlinien von VG Bild und/oder von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (mfm). Die Honorare hängen von Menge, Format, Abbildungsgröße, Auflage, Nutzungsdauer und weiteren Faktoren ab. Werden Bilddaten benötigt, erheben wir eine zusätzliche Datengebühr von mindestens 50 EUR.

Telefonische Anfragen können wir nicht bearbeiten.

Bitte füllen Sie unser Abdruck-/Nutzungsanfragen-Formular aus. Nur vollständig ausgefüllte Formulare können bearbeitet werden. Die Bearbeitungsdauer kann 6-8 Wochen betragen.

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